Archive for the ‘Recht’ Category

Urteil zur Pendlerpauschale wird erwartet

Monday, January 7th, 2008

Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Pendlerpauschale wird mit Spannung erwartet!

Am Donnerstag, 10.01.2008 finden beim Bundesfinanzhof in München, dem höchsten Steuergericht, zwei mündliche Verhandlungen zur Streichung der Pendlerpauschale für die ersten 20 km ab dem Jahr 2007 statt. Die um 09:15 Uhr beginnende erste Verhandlung betrifft ein Mitglied des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD e.V.) mit Sitz in Darmstadt. Der verheiratete Arbeitnehmer muss arbeitstäglich eine einfache Wegstrecke zum Arbeitsplatz von 70 km fahren. Nach der gesetzlichen Neuregelung können ab dem Jahr 2007 hiervon nur noch 50 km berücksichtigt werden. Seine Ehefrau arbeitet in entgegen gesetzter Richtung.

Der LHRD e.V. hält die Regelung für verfassungswidrig, da es sich um berufliche Fahraufwendungen für die gesamte Strecke handelt. Diese müssen auch unter Berücksichtigung ständig steigender Kraftstoffpreise in realistischer Höhe von 35 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer in der Steuererklärung berücksichtigt werden, so Vorstandsmitglied Christian Munzel.

Der Bundesfinanzhof hat in einer Eilentscheidung am 23.08.2007, Az. VI B 42/07 erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelung geäußert. Betroffen sind 15 Millionen Pendler, die ohne ihre Fahrten zum Arbeitsplatz kein Geld verdienen können. Diese hoffen nun, dass der Bundesfinanzhof am Donnerstag seine Zweifel vom August 2007 bestätigen wird.

Weihnachtsgeschenke – Hinweise zum Umtausch

Thursday, December 20th, 2007

Moderne Hightech-Geräte sind beliebte Weihnachtsgeschenke. Auf den Wunschzetteln stehen die neuesten Flachbild-Fernseher, Spielekonsolen, Handys und Digitalkameras. Nicht immer trifft man dabei den Geschmack des Beschenkten.

Weil Präsente heute oft im Internet geordert werden, ist das aber kein Problem mehr: “Geschenke aus dem Online-Handel können leicht zurückgegeben werden”, betont Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM. “Anders als im Ladengeschäft gibt es fast immer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht.” Der BITKOM sagt, was zu beachten ist:

1. Frist einhalten Ist die Ware geliefert, bleiben 14 Tage zur Rückgabe. In dieser Zeit darf der Besteller den Kaufvertrag widerrufen. Kommt die Ware aus anderen EU-Ländern, läuft die Frist mindestens eine Woche. In Deutschland müssen Händler ihre Kunden bei der Bestellung über das Widerrufsrecht informieren. Tun sie es nicht, verlängert sich die Frist. Es reicht, die Ware ohne Begründung zurückzuschicken. Ausführliche Erklärungen zum Sinneswandel unterm Christbaum sind nicht nötig.

2. Frankieren nicht vergessen Die meisten Online-Shops verlangen, dass die Rücksendung frankiert ist. Das Porto bekommt der Absender erstattet, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat. Ausnahme: Ist die Ware noch nicht bezahlt, kann der Kunde auf den Rücksende-Kosten sitzen bleiben. Wenn der Shop nicht nur ein Widerrufsrecht gewährt, sondern ein explizites “Rückgaberecht”, muss er in jedem Fall die Kosten übernehmen. Unabhängig davon gilt der Tipp, nicht am Porto zu sparen: Lieber ein versichertes Paket als ein unversichertes Päckchen – so lässt sich Ärger vermeiden, falls die Sendung nicht beim Händler ankommt.

3. Schwere Waren abholen lassen Einen großen Fernseher, ein Fahrrad oder Möbel muss niemand selbst zur Post tragen. Als Faustregel gilt: Was nicht als normales Paket kam, sondern mit der Spedition, kann der Käufer vom Händler abholen lassen. Ein Tipp: Die Abholung der Ware schriftlich verlangen – am besten per Einschreiben. So gibt es keine Missverständnisse, ob der Besteller die Widerrufsfrist eingehalten hat.

4. Kleingedrucktes lesen In den Geschäftsbedingungen (AGB) der Händler steht oft mehr als die gesetzlichen Standards. So bieten einzelne Shops auch eine unfreie Rücksendung oder kostenlose Abholung an. Andere bitten um eine kurze Benachrichtigung per Mail vor der Rücksendung. Deshalb lohnt es sich, das Kleingedruckte in den Bestell-Unterlagen zu lesen – sie sind nicht selten zum Vorteil der Kunden.

5. Alternative: Geschenke selbst im Netz anbieten Sollte keine Rückgabe mehr möglich sein, lassen sich Geschenke auch im Internet verkaufen – etwa per Online-Auktion. Private Verkäufer müssen dabei kein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Nur gewerbliche Anbieter sind dazu verpflichtet. Zudem können Privatpersonen die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Es genügt der Hinweis “Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft”. Unwirksam wird der Hinweis dann, wenn der Verkäufer einen Mangel verschwiegen oder bewusst falsche Angaben gemacht hat. Nicht zuletzt ist es wichtig, Urheberrechte zu beachten. Wer ein Gerät anbietet, sollte keine Bilder des Herstellers kopieren, sondern selbst fotografieren.

BGH lehnt Kopier-Abgaben auf Drucker ab

Friday, December 7th, 2007

Der Bundesgerichtshof hat gestern pauschale Urheberrechtsabgaben auf Drucker für unrechtmäßig erklärt. Die Karlsruher Richter urteilten in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort gegen den Hersteller Hewlett-Packard (HP).

Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch Drucker mit Abgaben belegen. “Diesem fragwürdigen Versuch, den Verbrauchern in die Tasche zu greifen, hat das höchste zuständige Gericht eine klare Absage erteilt”, kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM. Im Januar und November hatte bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in zwei ähnlichen Verfahren so entschieden.

Die VG Wort forderte für Drucker je nach Leistung 10 bis 300 Euro Abgaben. Die Verwertungsgesellschaft hatte mehrere Drucker-Hersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen. Die BITKOM-Branche lehnt diese Abgaben aus grundsätzlichen Erwägungen ab. “Drucker werden nicht in erster Linie genutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren”, erklärt Rohleder. “Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen. Eine Doppelbelastung ist inakzeptabel.” HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus ergänzt: “Es darf nicht sein, dass die Käufer für Leistungen zur Kasse gebeten werden, die sie nicht in Anspruch nehmen. Mit diesem Urteil sind massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden.” In Deutschland werden dieses Jahr rund 7,8 Millionen Drucker und Multifunktionsgeräte verkauft.

Apple iPhone – Vodafone ueber Urteil LG Hamburg

Tuesday, December 4th, 2007

Der Mobilfunkanbieter Vodafone hat sich zum Urteil des Hamburger Landgerichts geäußert.

Das LG Hamburg hatte zuvor zu Gunsten von T-Mobile entschieden. Demnach darf T-Mobile weiterhin das Apple iPhone exklusiv anbieten – auch mit einer Netzsperre für andere Mobilfunkanbieter.

Vodafone zum Hamburger Gerichtsurteil zum iPhone: “Verkaufskonditionen bleiben verbraucherfeindlich”!

Das Landgericht Hamburg hat heute im Widerspruchsverfahren das Urteil über die Verkaufskonditionen des iphone gesprochen. Vodafone ging es darum, die aktuell gültigen Regeln klären zu lassen. Deswegen hat Vodafone das neue Marktmodell von T-Mobile gerichtlich überprüfen lassen. Wenn es zukünftig rechtlich möglich ist, Handys in Deutschland mit derart restriktiven Netzsperren und Tarifbindungen zu verkaufen, so hält Vodafone das weiterhin für verbraucherfeindlich. Vodafone wird jetzt die Urteilsbegründung analysieren und dann über weitere Schritte entscheiden.

Apple iPhone – kein Grundrecht auf das Handy

Wednesday, November 21st, 2007

Zum Rechtsstreit wegen des Apple iPhone zwischen Vodafone und Apple äußerte sich ein Telekommunikationsprofessor: “Es gibt kein Grundrecht auf das Apple iPhone”.

Dass Vodafone per Gericht die ausschließliche Bindung des Apple-Handys an das Netz von T-Mobile angreift, hält Universitätsprofessor und Telekommunikationsexperte Torsten Gerpott für völligen Quatsch.

Im Gespräch mit der in Düsseldorf erscheinenden Zeitung “Rheinische Post” (Mittwochausgabe) sagte Gerpott: “Es gibt kein im Grundgesetz verankertes Recht auf das iPhone. In einer freien Marktwirtschaft entscheiden immer noch die Unternehmen, wie und mit wem sie ihre Produkte verkaufen wollen.” Apple habe die Verkaufsrechte an T-Mobile übertragen und muss Umsatz abgeben. “Das ist ein neuartiger Deal, aber legitim. Vodafone sollte lieber an eigenen Angeboten feilen, statt bei einer verlorenen Sache nachzutreten”, erklärte er dem Blatt weiter.