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Die beliebtesten Computerprodukte 2007

Thursday, February 7th, 2008

Was kauft der deutsche Verbraucher im Computerbereich, welche Produkte genießen besonderes Interesse der Bevölkerung? Ist es eher ein teures Notebook, der hochauflösende Bildschirm oder ein moderner Drucker?

Antworten gibt der eCommerce-Index des Preisvergleichsportals Schottenland.de, im Internet zu finden unter ecommerceindex.de - Hier finden sich die signifikanten Daten des Jahres 2007 ebenso wie die beliebtesten Produkte der letzten drei Tage. Der Gesamtsieger für das komplette Jahr 2007 zeigt zumindest den steigende Bedarf an Speicherplatz in Deutschland: Eine Festplatte des Herstellers Samsung gewinnt den Titel des meistgesuchten und damit verglichenen Produktes auf Schottenland.

Tatsächlich lohnt der Preisvergleich: Die von der Computer-Zeitschrift Chip als leiseste Platte ihrer Klasse getestete Samsung HD501LJ mit 500 Gigabyte ist normal zum bereits günstigen Preis von 130 Euro zu haben. Die preiswertesten von Schottenland.de verglichenen Shops bieten diese Festplatte, die jedem Anspruch genügen sollte, bereits ab 77 Euro an. Auf Platz 2 für die beliebtesten Computerartikel 2007 steht – zum Verdruss des Marktführers Intel – eine CPU von AMD. Der Athlon 64 X2 4200+ Prozessor mit zwei auf je 2.200 Mhz getakteten Kerne liegt damit knapp vor dem TFT-Monitor SyncMaster 226BW von Samsung, der mit seinen 22 Zoll den Sprung auf den dritten Platz der Jahressieger 2007 schaffte.

Auch im Bereich der digitalen Fotographie gibt der Schottenland-eCommerce-Index Auskunft über die beliebtesten und meistgesuchten Produkte. Ganz aktuell steht in den vergangenen Tagen die Canon EOS 40 D auf dem vierten Platz der Topliste. Mit 10,1 Megapixeln zeigt das Gerät den Durst nach mehr Auflösung in der Digitalfotographie. Mit Spannung darf erwartet werden, wie der Index nach der CeBIT aussehen wird. Hier werden wie jedes Jahr neue Trends gesetzt und präsentiert – der eCommerce-Index wird zeigen, wie der Markt die Produkte annimmt.

BGH lehnt Kopier-Abgaben auf Drucker ab

Friday, December 7th, 2007

Der Bundesgerichtshof hat gestern pauschale Urheberrechtsabgaben auf Drucker für unrechtmäßig erklärt. Die Karlsruher Richter urteilten in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort gegen den Hersteller Hewlett-Packard (HP).

Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch Drucker mit Abgaben belegen. “Diesem fragwürdigen Versuch, den Verbrauchern in die Tasche zu greifen, hat das höchste zuständige Gericht eine klare Absage erteilt”, kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM. Im Januar und November hatte bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in zwei ähnlichen Verfahren so entschieden.

Die VG Wort forderte für Drucker je nach Leistung 10 bis 300 Euro Abgaben. Die Verwertungsgesellschaft hatte mehrere Drucker-Hersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen. Die BITKOM-Branche lehnt diese Abgaben aus grundsätzlichen Erwägungen ab. “Drucker werden nicht in erster Linie genutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren”, erklärt Rohleder. “Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen. Eine Doppelbelastung ist inakzeptabel.” HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus ergänzt: “Es darf nicht sein, dass die Käufer für Leistungen zur Kasse gebeten werden, die sie nicht in Anspruch nehmen. Mit diesem Urteil sind massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden.” In Deutschland werden dieses Jahr rund 7,8 Millionen Drucker und Multifunktionsgeräte verkauft.