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Top Promi-Namen in Spam-Mails

Wednesday, February 18th, 2009

Familiengeschichten von “Brangelina”, Skandale von Paris Hilton, Abstürze und Neubeginne von Britney Spears – das Internet versorgt uns täglich mit den neuesten Gerüchten! Doch vom starken Interesse am Leben der Hollywood-Stars profitieren nicht nur die Medien. Auch Online-Kriminelle wissen um unser aller Portion Neugier am Klatsch und Tratsch über Stars und Sternchen.

Lindsay Lohan in E-Mail Spam Daher setzten sie aktuelle News beliebter Schauspieler, Musiker und Co. beim Spam-Versand erfolgreich als Neugier weckende Betreffzeilen ein. Pünktlich zur diesjährigen Oscar-Verleihung veröffentlicht Panda Security seine Celebrity Study 2008 und präsentiert die Top Ten der Persönlichkeiten, die einen Oscar für den besten “Malware-Lockvogel” verdient hätten.

Im Rahmen der Celebrity Study 2008 untersuchte Panda Security weltweit Spam-Mails. Weniger als 4% aller empfangenen Mail sind heutzutage erwünscht, beziehungsweise regulär. Über 96% aller elektronischen Nachrichten bestehen aus unerwünschten Spam-Mails, deren Links oder Anhänge den Empfänger mit Malware infizieren sollen. Mit interessante Betreffzeilen versuchen die Internet-Betrüger, die Empfänger zum Öffnen der Mails und zum Download/Anklicken der verseuchten Dateien/Links zu animieren. Auf der Liste der effektivsten “Köder” rangieren die neuesten Promi-Geschichten an erster Stelle. Die Ergebnisse der Studie belegen, dass Namen von Hollwood-Schauspielern am häufigsten in den Betreffzeilen der Spam-Mails des vergangenen Jahres erschienen. Brad Pitt und Tom Cruise stehen als erfolgreiche “Lockvögel” deutlich an der Spitze und zeichnen sich für fast einen Viertel der schädlichen Emails über vermeintliche Promi-News verantwortlich. Auch Angelina Jolie (Platz 4), Lindsay Lohan (Platz 5), Jessica Alba (Platz 7) und Jennifer Aniston (Platz 10) eignen sich hervorragend dazu, die Empfänger zum Klick auf den beworbenen Link oder zum Download der angepriesenen Datei zu verleiten. Doch nicht nur Schauspieler, sondern auch Musiker werden bei Online-Kriminellen heiß gehandelt. So stehen zum Beispiel Britney Spears auf Platz 3 und Lindsay Lohan auf Platz 5 der Rangliste der meist versendeten Promi-Mailings. Dass die millionenschwere Hotel-Erbin Hilton mit ihren ständigen Skandalen immer wieder für spannende, virtuelle Schlagzeilen sorgt, kommt den Online-Kriminellen beim Spam-Versand ebenfalls zugute. So nimmt sie mit einem Anteil von über sechs Prozent Platz 9 der Oscar verdächtigen Malware- Lockvögel ein.

Häufige Promi-Namen in Spam-Mails:
Celebrity %
Brad Pitt 12.57
Tom Cruise 12.14
Britney Spears 12.01
Angelina Jolie 11.62
Lindsay Lohan 10.15
American Idol 9.79
Jessica Alba 9.52
Oprah Winfrey 8.08
Paris Hilton 6.64
Jennifer Aniston 5.14
Andere 2.34

Christina Aguilera, Barack Obama, Lewis Hamilton, Tiger Woods, Rihanna, Shakira, Madonna, Scarlett Johansson und Fidel Castro sind nur einige der vielen, berühmten Namen, die im vergangenen Jahr ebenfalls ein- oder mehrere Male beim Spam-Versand eine “Oscar-Nominierung” verdient hätten.

So lauten typische Betreffzeilen der Spam-Mails, die mit prominenten Persönlichkeiten locken:
“Angelina Jolie nude”
“Britney Spears hot images”
“Rihanna exposed”
“Scarlett Johansson spills boobs”.

Weblinks:
pandalabs.com
flickr.com

Spamfilter als Geschaeftsrisiko

Tuesday, May 15th, 2007

Mehr als die Hälfte der Mitarbeiter in deutschen Unternehmen haben mit zu restriktiv arbeitenden Spam-Filtern bereits schlechte Erfahrungen gemacht.

56 Prozent der Befragten gaben in einer Umfrage des Berliner E-Mail-Security-Spezialisten eleven http://www.eleven.de im Rahmen der CeBIT 2007 an, dass sie schon einmal ein geschäftsrelevantes E-Mail nicht erhalten haben, da es von der eingesetzten Spam-Lösung geblockt wurde. “Der mit ‘False Positives’ verbundene potenzielle wirtschaftliche Schaden für Unternehmen wird häufig massiv unterschätzt”, so eleven-Geschäftsführer Robert Rothe.

spam-filter.gif

“Es ist weit geschäftsschädigender, wenn wichtige Nachrichten ihren Empfänger nicht oder nur verzögert erreichen, als wenn unter Umständen wenige Spam-E-Mails in der Inbox auftauchen”, meint Rothe. (Foto: eleven.de) Mit dem umgekehrten Problem, dass eine von ihnen verschickte E-Mail aufgrund eines Filters den Empfänger nicht erreicht hat, hat fast die Hälfte der befragten IT-Fachkräfte ebenfalls bereits zu tun. Weitere 38 Prozent können einen solchen Vorfall nicht ausschließen. Neben der enormen Belastung der IT-Infrastruktur sind die “False Positives”, also zu Unrecht als Spam klassifizierte Nachrichten, für IT-Verantwortliche ein weiterer schädlicher Nebeneffekt der aktuellen Spamflut. Laut einer Analyse des Antivirensoftware-Herstellers Ikarus http://www.ikarus.at hat sich in den vergangenen zwölf Monaten die Zahl der unerwünschten E-Mails verdoppelt. Laut den Experten sind bereits 90 Prozent aller E-Mails Spam.

Für einen guten Spamfilter ist nun wichtig, dass er echten Spam zuverlässig erkennt und die Rate der False Positives niedrig hält. Für 35 Prozent der von eleven Befragten ist diese Rate daher bei der Auswahl eines Antispam-Filters bereits das wichtigste Kriterium. Insgesamt legen 65 Prozent der Befragten weiterhin mehr Wert auf hohe Spam-Erkennungsraten, einfache Inbetriebnahme oder Quarantäne-Ordner. Dabei stelle allein eine niedrige False-Positive-Rate sicher, dass alle wichtigen E-Mails ihren Empfänger erreichen. “Eine Quote von 0,5 Prozent klingt zwar gut, allerdings filtern diese in Unternehmen mit einem wöchentlichen Aufkommen von 10.000 E-Mail bereits 50 fälschlicherweise heraus”, rechnet eleven-Sprecherin Ragna Vivian Rothe im Gespräch mit pressetext vor. Eine sehr gute Rate weise mindestens drei Nullen nach dem Komma auf.

Ein Problem bei der Entwicklung von Spamfiltern ist derzeit, dass bisher verwendete Technologien, wie IP-Blocker oder Textanalyse, vielfach nicht mehr greifen beziehungsweise zu falschen Ergebnissen führen. “Unser System arbeitet mit einer Schlüsselsumme, die aus den in den Mails enthaltenen Zeichen berechnet wird. Daraus wird ein Code generiert, der wiederum mit anderen auf Übereinstimmungen in den elektronischen Nachrichten verglichen wird”, erklärt Rothe. Erfahrungen zeigen, dass die Wichtigkeit einer E-Mail mit der Masse abnimmt. “Je häufiger eine Nachricht versendet wird, desto eher handelt es sich um Spam. Taucht eine Nachricht hingegen nur einmal auf, so wird sie auch dann durchgelassen, selbst wenn sie typische Schlüsselwörter wie ‘Viagra’ enthalten sollte”, so Rothe abschließend gegenüber pressetext.

Aussender: www.pressetext.at

Spam: Widerruf zur Speicherung Daten fuer gewerbliche Zwecke

Friday, April 20th, 2007

Langsam werden diese Spamversender immer dreister! Heute haben wir eine Email von einer angeblichen “Rechtsabteilung” bekommen, weil wir angeblich Spam-Emails an eine beruflich genutze Email-Adresse gesendet haben.

Wir haben natürliche keine Spamemails versendet, aber man muss schon
zweimal lesen, um diese Email als Fälschung zu entlarven.

1. Als angebliche Rechtsanwaltsemail wurde die eines Musikportals angegeben
2. Es wurde keine Adresse des “Geschädigten” angegeben (Postanschrift)
3. Keine persönliche Anrede (Sehr geehrter Herr/Frau)
4. Die Email wurde als Massenmail versendet mit immer
wechselnden Lückentexten.
5. Merkwürdige Emailadresse: rechtsabteilungmitte@gmx.de

Falls Sie auch so eine Email von der Absenderadresse “rechtsabteilungmitte@gmx.de
bekommen haben, dann nicht drauf antworten. Wahrscheinlich will der Absender bloß
ihre Emailadresse als aktive Adresse zum weiterverkaufen haben. Außerdem können Sie
sich bei GMX.de beschweren, damit diese Email gesperrt wird, wegen rechtlichen Mißbrauchs.

Hier können Sie die Email lesen. Entsprechende Daten wurden durch XYZ unkenntlich gemacht.

[Anfang SPAM-Email]

Von Rechtsabteilung [rechtsabteilungmitte@gmx.de]

Unverlangte Werbe-E-Mails an meine Adresse info@xyz

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 17.4.2007, 14:40 Uhr erhielt ich unverlangte Werbe-E-Mails Ihrer
Webseite www.xyz auf meinen beruflich genutzten E-Mail-Account.

Ich habe bislang keinerlei Kontakt zu Ihrem Unternehmen gehabt oder die
Zusendung derartiger Mails in irgendeiner Art und Weise angefordert.
Insbesondere habe ich mich nicht in eine irgendwie geartete Mailingliste
eingetragen um derartige Informationen zu erhalten. Die Beweislast fuer eine
solche Eintragung liegt nach der Rechtsprechung ohnehin auf Ihren Seiten.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, stellt die Werbung mittels E-Mail eine
unzulaessige und unterlassungsfaehige Belaestigung im Sinne von Paragraph
823, 1004 BGB dar, da sie die Aufmerksamkeit des Betroffenen ueber Gebuehren
hinaus in Anspruch nimmt und zu einer unzumutbaren Belastung des Privat- und
Arbeitsbereichs fuehrt. Bei dem Versand auf beruflich genutzten
Mail-Accounts liegt zudem ein zielgerichteter Eingriff in den eingerichteten
und ausgeuebten Gewerbebetrieb gemaess Paragraph 823 Abs. 1 BGB vor.
Dies ergibt sich bereits aus der bislang bestehenden Rechtsprechung und ist
seit der juengsten Aenderung der TKV und der EU-Richtlinie ueber die
Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphaere in der
elektronischen Kommunikation auch geltendes Recht in Deutschland. Selbst
wenn Sie die fraglichen Werbe-E-Mails nicht selbst geschrieben haben, so
haften Sie als Verantwortlicher fuer die geworbene Seite in jedem Fall als
mittelbarer Stoerer.

Ich fordere Sie daher auf, bis
22.4.2007, 12.00 Uhr hier eingehend,

eine Unterlassungserklaerung dergestalt abzugeben, es bei Meidung einer
Vertragsstrafe von Euro 5.100,00 fuer jeden Fall der Zuwiderhandlung zu
unterlassen, an meine o.g. E-Mail-Adresse Werbenachrichten per E-Mail zu
versenden, es sei denn, der Unterzeichner hat zuvor dem Versand
ausdruecklich zugestimmt oder es hat zuvor eine Geschaeftsbeziehung
bestanden.

Zudem werden Sie aufgefordert, gemaess Paragraph 34 BDSG Auskunft darueber
zu erteilen:

1. Welche Daten ueber mich bei Ihnen gespeichert sind und aus welcher
Quelle Sie diese Daten gewonnen haben.

2. Welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird.

3. An welche Personen oder Stellen diese Daten uebermittelt wurden.

Die Abgabe dieser Erklaerung erwarte ich ebenfalls innerhalb der Ihnen
gesetzten Frist bis zum 22.4.2007.

Sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht die Unterlassungs- und
Datenschutzerklaerung abgegeben haben, so werde ich unverzueglich
gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Eine Kopie sende ich an meinen Rechtsanwalt: kanzlei@xyz
Dieser wird den Landesdatenschutzbeauftragten informieren. Ausserdem geht
eine Meldung an die Wettbewerbszentrale und den Verbraucherschutz.
Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige behalte ich mir vor, da Sie nicht im
Betreff Ihrer Mail zu erkennen gegeben haben, dass es sich um Werbung
handelt.
Mit freundlichen Gruessen
Frau XYZ

[Ende SPAM-Email]

Weitere Blogs, die zu diesem Thema geschrieben haben:

http://www.spam-info.de
http://www.medien-gerecht.de
http://blog.evologiq.com