Posts Tagged ‘Recht’

Gesetz Internet-Sperren Verfassungsklage

Friday, June 19th, 2009

Arbeitskreis bereitet Verfassungsklage gegen Gesetz über Internet-Sperren vor

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur will gegen das Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. “Verfassungsklagen sind in Vorbereitung”, sagte der Sprecher des Arbeitskreises, Alvar Freude, dem Kölner Stadt-Anzeiger (Samstag-Ausgabe). “Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass zumindest ich als einzelne Person eine Klage einreichen werde.” Dem würden sich andere womöglich anschließen. “Die Details müssen wir noch klären. Es wird in jedem Fall eine Klage geben.” Freude erklärte weiter: “Da gibt es einen ganzen Strauß von Problemen.” Zweifelhaft seien die Zuständigkeit des Bundes und die Frage der Gewaltenteilung. So würden Artikel fünf und Artikel zehn des Grundgesetzes verletzt. “In einem Gesetz, das in Grundrechte eingreift, muss immer ganz klar geregelt sein, wie denn dieser Eingriff stattzufinden hat. Und das ist in dem Gesetz nicht der Fall. Das Gesetz wurde in wenigen Tagen zusammen geschustert.” Der Sprecher des Arbeitskreises kritisierte überdies die jüngsten Äußerungen des baden-württembergischen CDU-Generalsekretärs Thomas Strobl, der auch die Sperrung von Killerspielen für denkbar hält. “Er wird nicht der einzige sein, der weitergehende Forderungen hat”, so Freude. “Von daher scheint jetzt genau das einzutreten, was wir schon immer prophezeit haben.” (Kölner Stadt-Anzeiger)

dsds-news gewinnt gegen RTL

Wednesday, June 10th, 2009

RTL steht laut Landgericht Berlin kein Anspruch auf Übertragung der Domain “dsds-news.de” zu

In dem seit mehreren Monaten bestehenden Streit zwischen dem Betreiber der Internetseite “dsds-news.de”, Philipp Klöckner und der RTL Television GmbH (kurz RTL) hatte RTL Philipp Klöckner u.a. aufgefordert, sämtliche Internetdomains, die auf ihn registriert sind oder für die er als Admin-C fungiert und die eine phonetische oder sonstige Ähnlichkeit zu der Marke “DSDS” haben bzw. sich an diese anlehnen, zu übertragen. Das Landgericht Berlin hat diesen Anspruch mit Urteil vom 05.06.2009 zurückgewiesen. Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth, Kalckreuth Rechtsanwälte, der Philipp Klöckner anwaltlich vertritt, hält dazu fest:

“RTL hat offenbar die Aussichtslosigkeit der Forderung auf Übertragung der Domain “dsds-news.de” erkannt und keine Argumentation dazu vorgetragen. Konsequent hat das Landgericht Berlin entschieden, dass RTL der gegen Philipp Klöckner geltend gemachte Übertragungsanspruch nicht zusteht.” Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Philipp Klöckner betreibt im Internet seit mehreren Jahren unter der Internet-Adresse “dsds-news.de” ein Fanportal, welches sich ausschließlich mit der TV-Sendung “Deutschland sucht den Superstar” (DSDS) auf dem TV-Sender “RTL” auseinandersetzt. Die Internetseite ist eine sehr beliebte inoffizielle News- und Fanseite dieser TV-Sendung. Das Fanportal bietet eine Vielzahl von Nachrichten, die von den Besuchern der Internetseite kommentiert werden können. Der Meinungsbildungs- und Kommunikationsprozess der Internetnutzer und Fans zum Thema “DSDS” wird dadurch deutlich gefördert.

Die in Berlin ansässige Sozietät Kalckreuth Rechtsanwälte ist spezialisiert auf die Bereiche Media, Intellectual Property und Information Technology und berät Mandanten im In- und Ausland.

Online-Durchsuchung weiter umstritten

Tuesday, November 25th, 2008

Der Bundestag hat das BKA-Gesetz verabschiedet, doch mehrere Bundesländer verweigern die Zustimmung. Aus gutem Grund: Die geplanten Regelungen zur Online-Durchsuchung mit dem sogenannten Bundestrojaner höhlen nicht nur den Datenschutz aus, indem sie das heimliche Eindringen des BKA in private Computer legalisieren.

Experten sind zudem überzeugt, dass der Bundestrojaner keine vor Gericht verwertbaren Beweise gegen Terroristen liefern kann, so das Computermagazin c’t in der aktuellen Ausgabe 25/08.

Das größte Problem des Bundestrojaners ist ein technisches: Zwar kann er problemlos herausbekommen, welche Informationen auf einem Computer abgespeichert sind, und er kann sogar verschlüsselte Dateien lesen. Aber die Ermittler können per Software niemals sicher ermitteln, ob es wirklich der von ihnen Verdächtigte war, der sie dort abgespeichert hat. Sie können nicht nachweisen, wer an der Tastatur saß. Außerdem: Wenn das BKA völlig unbemerkt in den Rechner einbrechen konnte, dann können die gefundenen Daten auch manipuliert worden sein. Zum Beispiel von jemandem, der den Verdacht auf eine unschuldige Person lenken will. Daher sind solche Beweise vor Gericht wenig belastbar.

Um dieses Problem zu lösen, müssten die Ermittler den Verdächtigen bei der Eingabe beobachten, zum Beispiel durchs Fenster oder durch das Auffangen und Analysieren der elektromagnetischen Strahlung, die von jedem Computer ausgehen. Doch auch solche herkömmlichen Überwachungsmethoden verletzen laut Bundesverfassungsgericht das neu formulierte Grundrecht auf “Integrität informationstechnischer Systeme”. Gemeint ist damit, dass jeder Bürger sich darauf verlassen können muss, dass die Daten, die er seinem Handy, Organizer, MP3-Spieler oder Computer anvertraut, auch vertraulich bleiben.

Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich hervorgehoben, dass der Staat die zentrale Verantwortung hat, die Integrität informationstechnischer Systeme nicht nur zu achten, sondern aktiv zu gewährleisten. Die Einführung einer Online-Durchsuchung wirkt genau entgegengesetzt.

Lehrerbenotung im Internet laut Gericht erlaubt

Wednesday, November 7th, 2007

Berufungsverhandlung betr. Lehrerbenotung im Internetforum Spickmich.de. Der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln unter dem Vorsitz von Dr. Axel Jährig hat heute über die Berufung im Verfahren einer Gymnasiallehrerin aus Neukirchen-Vluyn gegen die drei Kölner Betreiber des Internetforums “Spickmich.de” verhandelt (Aktenzeichen OLG Köln 15 U 142/07).

Auf der genannten Internetseite können Schüler unter der Rubrik “Meine Schule” unter verschiedenen Aspekten Meinungen über ihre Schule in Form einer Notengebung äußern, etwa über die Ausstattung, das Schulgebäude, aber auch über den “Party-” oder “Flirt-Faktor” der Schule. Auf der entsprechenden Schulseite gibt es aber auch die Rubrik “Lehrerzimmer,” wo die Namen der Lehrer und ihre Unterrichtsfächer verzeichnet sind. Hier können Schüler Bewertungen in Form von Schulnoten zu verschiedenen Kategorien abgeben, etwa zu “fachlich kompetent,” “gut vorbereitet,” “faire Noten” etc, aber auch zu “sexy,” “cool und witzig,” “menschlich” oder “beliebt.” Die Lehrerin fühlte sich durch die Benotungen mehrerer Schüler verunglimpft und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Sie war zuvor bei “Spickmich.de” bewertet worden und hatte im Gesamtergebnis die Note 4,3 erhalten, worauf sie eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung ihres Namens und der von ihr unterrichteten Fächer beantragte. Das Landgericht Köln hat den Antrag mit Urteil vom 27.06.2007 abgelehnt. Seiner Meinung nach muss die Lehrerin eine Benotung durch Schüler hinnehmen, solange keine diffamierende Schmähkritik geäußert werde.

In der heutigen mündlichen Verhandlung wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich mit den Verfahrensbeteiligten erörtert. Der Vorsitzende bezeichnete den rechtlichen Ansatz des Landgerichts als prinzipiell zutreffend und stellte dar, welche weiteren Gesichtspunkte in die einzelfallbezogene Abwägung einzubeziehen seien. Zunächst kam zum Ausdruck, dass die Benotungskategorien auf der Seite Spickmich.de teils zwar einen konkreten Sachbezug zum Unterricht haben, teils aber auch die Persönlichkeit des jeweiligen Lehrers in ihren Ausprägungen und damit auch dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht beträfen. Die Frage, ob man als Lehrer insoweit in die Öffentlichkeit gezogen werden dürfe, sei sehr ernsthaft zu stellen und dürfe nicht ins Ulkige gezogen werden. Die Anonymität der Beurteilung als solche hielt der Senat nicht für schädlich, allerdings warf er die Frage auf, inwieweit die Manipulierbarkeit der Benotung gegen deren Zulässigkeit spreche, da nicht kontrollierbar sei, ob nur Schüler der betreffenden Schule Bewertungen abgeben. Andererseits dürften Schüler und Eltern der jeweiligen Schule die Informationen über die dort tätigen Lehrer ohnehin wissen und könnten sich diese auch auf anderem Wege beschaffen. Möglicherweise werde die Bedeutung der Benotung auch überschätzt. Letztlich komme es darauf an, inwieweit Lehrpersonen eine Benotung durch ihre Schüler dulden müssten, die in diesem Bereich derzeit noch ungewöhnlich sei. Der Senatsvorsitzende führte in diesem Zusammenhang aus, er halte eine Entscheidung dieser Grundsatzfrage durch den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht durchaus für hilfreich. Momentan neige der Senat nach seiner vorläufigen Meinung aber nicht dazu, die Entscheidung des Landgerichts auszuhebeln. Eine Entscheidung wird am 27.11.2007 verkündet werden.

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