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Telefonwerbung – Werbeanrufe ueber Internet-Telefonie

Tuesday, July 1st, 2008

Zehn Millionen Deutsche telefonierten im vergangenen Jahr über Voice over IP (VoIP). Das sind 30 Prozent mehr als 2006. Mit dem VoIP-Boom steigt allerdings die Gefahr, unerwünschten Werbeanrufen oder gar Hackern beim Telefonieren per Internetprotokoll zum Opfer zu fallen. Die Quote für das so genannte Spam over Internet Telephony (SPIT) wird im kommenden Jahrzehnt zu E-Mail-Spam aufschließen.

Somit steht den Internetnutzern mit SPIT nach den unerwünschten E-Mails und Instant-Messaging-Nachrichten die nächste Plage ins Haus, warnt Steria Mummert Consulting. Unternehmen und private Nutzer sind bisher nicht im selben Maße vor Werbeanrufen geschützt wie vor Spam-E-Mails. Die Entwicklung ausgereifter Anti-SPIT-Filter wird die Internet- und Telekommunikationsbranche künftig immer stärker beschäftigen. Dies ergibt die Untersuchung “Zukunftsfaktoren 2020″ von Steria Mummert Consulting, die zusammen mit der FutureManagementGroup und Lünendonk durchgeführt wurde.

Lästige Werbebotschaften im elektronischen Postkasten machen heute 80 Prozent aller versandten E-Mails aus. Sinkende Preise für die Internet-Telefonie werden dafür sorgen, dass sich SPIT in Zukunft genauso stark ausbreitet wie E-Mail-Spam. Das Medium Internet ermöglicht es den SPIT-Absendern, mit Millionen automatisierter Anrufe extrem kostengünstig auf Kundenfang zu gehen. Immer mehr Call-Center für Werbeanrufe werden entstehen, so das Szenario. Bereits heute entwickeln Spammer spezielle Programme und Tools, die SPIT-Anrufe automatisch abwickeln können.

Dabei besteht die Gefahr, dass sich Hacker mit gefälschten Anruferdaten Zugriff zu Kontoinformationen verschaffen. Phishing-Angriffe über VoIP mit gefälschten Teilnehmerinformationen werden wahrscheinlich erfolgreicher sein als ihre E-Mail-Gegenstücke. Der Grund: Die Anti-SPIT-Technologie liegt noch weit hinter Anti-Spam zurück. Anrufe via Internet mit einer manipulierten Anruferkennung sind momentan noch schwierig herauszufiltern. Zudem werden Internetnutzer mangels Kenntnis kaum mit einer Phishing-Attacke rechnen, wenn im Display ihres VoIP-Telefons Rufnummer und Name des Bankberaters erscheinen.

Wirksame Maßnahmen gegen SPIT durch den deutschen oder europäischen Gesetzgeber haben nur geringe Erfolgsaussichten. Ebenso wie E-Mail-Spam gelangen SPIT-Attacken mehrheitlich aus dem Ausland nach Deutschland. Eine Durchsetzung der deutschen oder europäischen Vorschriften schlägt somit fehl. Die VoIP-Anbieter sind gefordert, eigene Schutzmaßnahmen gegen lästige Telefonwerbung zu entwickeln. Im Aufbau befinden sich technische Vorkehrungen ähnlich denen, die bereits vor E-Mail-Spam schützen. Durch Ausschlusslisten, so genannte Blacklists, können beispielsweise bekannte Störenfriede aus dem VoIP-Netz ausgesperrt werden. Mit dem Anlegen zentral gepflegter Teilnehmerlisten stehen die Provider allerdings erst am Anfang. Computergenerierter SPIT kann zudem durch Vorschalten von interaktiven Komponenten herausgefiltert werden. Hier wird der Anrufer etwa zum erneuten Eingeben einer Ziffernfolge aufgefordert. Ein SPIT-Erkennungsdienst, der Gesprächsinhalte auf Werbe- oder Phishingabsichten hin analysiert, ist jedoch nicht möglich, da das Aussortieren vor der Anrufannahme erfolgen muss.

Hintergrundinformationen Unter der Überschrift “Zukunftsfaktoren 2020″ hat die Steria Mummert Consulting AG, Hamburg, eine umfassende Untersuchung von Zukunftsfaktoren und ihren Auswirkungen auf die Branchen Banken, Versicherungen, Energieversorger, Telekommunikation und öffentliche Dienstleister vorgelegt. In Zusammenarbeit mit der FutureManagementGroup AG, Eltville, und der Lünendonk GmbH, Kaufbeuren, wurden auf Basis von 33 identifizierten Zukunftsfaktoren über 736 Projektionen, 191 Zukunftschancen und 65 potenzielle Überraschungen für Menschen, Unternehmen und andere Organisationen abgeleitet.

Wirksamer Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung

Wednesday, March 12th, 2008

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) befürwortet die Pläne der Bundesregierung, Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung zu schützen.

Ein entsprechendes Maßnahmenpaket haben Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesverbraucherminister Horst Seehofer vorgestellt. Bvh-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Steinmark begrüßt insbesondere das geplante Verbot der Rufnummernunterdrückung. Weil unseriöse Telefonwerber in Bereichen wie Lotterie oder Telekommunikation in der Vergangenheit vielfach nicht identifiziert werden konnten, blieb ihr Handeln folgenlos.

Bereits heute bietet das Wettbewerbsrecht die Möglichkeit, bei unerlaubter Telefonwerbung Zwangsgelder zur Unterlassung in Höhe von bis zu 250.000 Euro zu verhängen. “Diese Sanktionen reichen zur Abschreckung aus”, sagt Steinmark, “zumal die Zwangsgelder mehrfach für jeden einzelnen Wiederholungsfall auferlegt werden können”. Die Einführung eines neuen Bußgeldes von bis zu 50.000 Euro ist nicht geeignet, die Abschreckungswirkung weiter zu erhöhen. “Vielmehr kann das Verbot der Rufnummernunterdrückung nun dazu beitragen, den geltenden Bestimmungen zur Durchsetzung zu verhelfen”, so Steinmark.

Sehr positiv zu bewerten ist, dass Forderungen nach einer schwebenden Unwirksamkeit von Telefonverträgen in dem Maßnahmenpaket nicht berücksichtigt wurden. Die Versandhandelsbranche erwirtschaftet 11,6 Mrd. Euro oder 41,9 Prozent des gesamten Versandhandelsumsatzes mit telefonischen Bestellungen. Das zeigt, wie beliebt dieser unkomplizierte Bestellweg bei den Kunden ist. Daher müssen bei dem nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren auch weiterhin alle Formulierungen vermieden werden, die zu Rechtsunsicherheit bei Telefonverträgen führen. Der dadurch entstehende Dokumentationsaufwand wäre bürokratisch, teuer und im täglichen Massengeschäft nicht zu leisten. Steinmark fordert: “Kunden müssen auch in Zukunft problemlos per Telefon im Versandhandel einkaufen können.”