Seit Januar 2007 wird Elterngeld gezahlt – und die Erfahrungen sind überwiegend positiv. Vor allem, wer durchschnittlich oder besser verdient, bekommt, verglichen mit dem „Erziehungsgeld“, deutlich mehr. Aber es gibt auch Enttäuschungen:
Obwohl Elterngeld eigentlich steuerfrei ist, wollen die Finanzämter in vielen Fällen Geld sehen. – Was steht uns zu, womit können wir rechnen? Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift ELTERN (EVT 19.12.) erklärt alle Regelungen zum Elterngeld 2008. Fünf Beispiele:
Die Dauer. In der Regel wird Elterngeld bis zum ersten Geburtstag des Kindes gezahlt, maximal jedoch 14 Monate. Ein Elternteil kann allerdings höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen (Ausnahme: Alleinerziehende). Um 14 Monate Elterngeld zu bekommen, muss auch der Partner für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen.
Die Voraussetzungen. Sie bekommen etwa ein Jahr lang bis zu zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens (maximal 1800 Euro), wenn Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben, nach der Geburt beruflich aussetzen oder nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten und überwiegend in Deutschland leben.
Die Aufteilung. Mutter und Vater können gleichzeitig Elterngeld beziehen und beide in den ersten sieben Lebensmonaten ihres Kindes zu Hause bleiben oder Teilzeit arbeiten. Sie können das Elterngeld aber auch nacheinander beziehen und die Bezugsmonate nach Belieben aufteilen.
Die Verlängerung. Eltern können die Bezugsdauer des Geldes auf die doppelte Länge verlängern. Sie bekommen dann zum Beispiel nicht zwölf Monate lang 1000 Euro, sondern 24 Monate lang 500 Euro.
Der Antrag. Sie können Elterngeld beantragen, sobald Ihr Kind auf der Welt ist. Aber keine Eile: Das Geld wird drei Monate rückwirkend gezahlt. Welche Elterngeldkasse für Sie zuständig ist, erfahren Sie zum Beispiel beim Bundesfamilienministerium (bmfsfj.de).