Heise versus Musikindustrie – neues Hauptsacheverfahren

Der Rechtsstreit zwischen großen Unternehmen der Musikindustrie und dem Heise Zeitschriften Verlag wird von Grund auf neu aufgerollt.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die von Heise eingelegte Beschwerde aus formellen Gründen abgewiesen hat, strebt der Verlag nun die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens an. Bisher war nur im Eilverfahren entschieden worden.

Der Heise Zeitschriften Verlag hatte gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. Juli 2005 hat das OLG entschieden, dass der zum Verlag gehörende News-Dienst heise online keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf. Durch dieses Verbot werde die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Presse ihrer Ansicht nach unzulässig eingeschränkt, erklärte die Verlagsleitung.

Acht große Unternehmen aus der Musikindustrie hatten das Link-Verbot erwirkt, nachdem heise online in einem News-Bericht im Zusammenhang mit der kritischen Würdigung von Werbeaussagen des Herstellers von AnyDVD einen Link auf dessen Website setzte.
Weblinks:

„Heise versus Musikindustrie“ wird neu aufgerollt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86136

Verfassungbeschwerde von Heise nicht angenommen:
http://www.golem.de/0703/50847.html

Dokumentation: Heise versus Musikindustrie:
http://www.heise.de/heisevsmi/

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