Der Bundestag hat das BKA-Gesetz verabschiedet, doch mehrere Bundesländer verweigern die Zustimmung. Aus gutem Grund: Die geplanten Regelungen zur Online-Durchsuchung mit dem sogenannten Bundestrojaner höhlen nicht nur den Datenschutz aus, indem sie das heimliche Eindringen des BKA in private Computer legalisieren.
Experten sind zudem überzeugt, dass der Bundestrojaner keine vor Gericht verwertbaren Beweise gegen Terroristen liefern kann, so das Computermagazin c’t in der aktuellen Ausgabe 25/08.
Das größte Problem des Bundestrojaners ist ein technisches: Zwar kann er problemlos herausbekommen, welche Informationen auf einem Computer abgespeichert sind, und er kann sogar verschlüsselte Dateien lesen. Aber die Ermittler können per Software niemals sicher ermitteln, ob es wirklich der von ihnen Verdächtigte war, der sie dort abgespeichert hat. Sie können nicht nachweisen, wer an der Tastatur saß. Außerdem: Wenn das BKA völlig unbemerkt in den Rechner einbrechen konnte, dann können die gefundenen Daten auch manipuliert worden sein. Zum Beispiel von jemandem, der den Verdacht auf eine unschuldige Person lenken will. Daher sind solche Beweise vor Gericht wenig belastbar.
Um dieses Problem zu lösen, müssten die Ermittler den Verdächtigen bei der Eingabe beobachten, zum Beispiel durchs Fenster oder durch das Auffangen und Analysieren der elektromagnetischen Strahlung, die von jedem Computer ausgehen. Doch auch solche herkömmlichen Überwachungsmethoden verletzen laut Bundesverfassungsgericht das neu formulierte Grundrecht auf „Integrität informationstechnischer Systeme“. Gemeint ist damit, dass jeder Bürger sich darauf verlassen können muss, dass die Daten, die er seinem Handy, Organizer, MP3-Spieler oder Computer anvertraut, auch vertraulich bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich hervorgehoben, dass der Staat die zentrale Verantwortung hat, die Integrität informationstechnischer Systeme nicht nur zu achten, sondern aktiv zu gewährleisten. Die Einführung einer Online-Durchsuchung wirkt genau entgegengesetzt.