Rauchverbot – In Kneipe rauchen weiterhin erlaubt?

Auch in Bayern tritt das Rauchverbot am 1. Januar in Kraft. Viele Gastronomen sehen sich in ihrer Existenz bedroht durch das Rauchverbot, weil die Raucher dann eben woanders hingehen.

Doch Wolfgang Baier, Wirt der Bar Centrale in München-Schwabing, hat sich etwas einfallen lassen, damit in seiner Bar weiter geraucht werden kann. Der Gesetzentwurf zum Rauchverbot sieht vor, dass in geschlossenen Gesellschaften das Rauchverbot nicht gilt. Das hat der Gastwirt aufgegriffen. An der Tür hängt ein Kartenlesegerät, auf dem „Geschlossene Gesellschaft“ zu lesen ist. (Via: sueddeutsche.de)

Dieser Trick ist auf jeden Fall eine interessante Möglichkeit, den vor allem kleine Kneipen ohne abgeschlossenen Nichtraucherraum nutzen können, damit ihnen die rauchenden Stammgäste nicht wegbleiben. Die Frage ist allerdings ob der alles regulierende Staat und Gesetzgeber diese Option durchgehen lässt. Kann man eine Kneipe durchgehend zur geschlossenenden Gesellschaft machen?

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