Gebuehren fuer Klingeltoene und Musik-Download

Lizenzgebühren für Klingeltöne und Musikdownloads bleiben für Anbieter und Kunden im Rahmen. Dafür hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) in Verhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft Gema gesorgt.

Diese hatte die bisherige Vereinbarung vom Januar 2007 gekündigt. Nun werden die damals vereinbarten Konditionen im Wesentlichen verlängert: Weiterhin werden auf den Verkaufspreis der Melodien 10,45 Prozent Lizenzgebühr fällig – deutlich weniger, als die Gema ursprünglich gefordert hatte. „Das ist ein Kompromiss, der die Multimedia-Wirtschaft und die Verbraucher nicht übertrieben belastet“, kommentiert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Die Vereinbarung gilt zunächst bis zum Juni 2008. Für BITKOM-Mitglieder gibt es nach wie vor einen Rabatt. Sie müssen nur 8,36 Prozent zahlen. Für Klingelton-Abonnements und Musik-Downloads haben BITKOM und Gema vorläufige Vereinbarungen getroffen. „Hier müssen wir weiterverhandeln, weil die von der Gema geforderten Tarife zum großen Teil nicht auf die aktuellen Geschäftsmodelle anwendbar sind“, erklärt Rohleder.

Für fast alle Klingeltöne und Musik-Downloads verlangt die Gema solche Gebühren – im Namen von Komponisten, Textern und Musikverlegern. In diesem Jahr laden die Deutschen Klingeltöne und Lieder für rund 60 Millionen Euro auf ihre Handys.*

* BITKOM-Schätzung, Basis: GfK Panel Services Deutschland, Januar bis September 2007

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